Richter als Sachverständiger zum Zensusgesetz 2021 im Bundestag

06. Mai 2019, 17:49 Uhr

Der von der Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021" ist bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses 6. Mai 2019 teilweise auf Kritik gestoßen. Die Einzelsachverständige Kirsten Bock bemängelte, einige der Erhebungsmerkmale seien nicht erforderlich und verstießen gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Peter Büttgen als Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verwies auf im Gesetzentwurf befindliche Grauzonen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten bei der Erhebung. Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz kritisierte, beim Testlauf zum Zensus sei der Klardatenbestand genutzt worden, was ein unnötiges Risiko hinsichtlich des Datenschutzes darstelle.

Der Gesetzentwurf kann hier runtergeladen werden.

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(Quelle: bundestag.de)