DatenDialog: Recht auf Datenportabilität – die Telekommunikationsbranche als Vorbild?

10. Oktober 2017, 16:37 Uhr

Ab Mai 2018 beschert die EU-Datenschutzgrundverordnung den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine neue Möglichkeit, über den Umgang mit Ihren Daten selbst bestimmen zu können: Was Sie einem Unternehmen bereitgestellt haben, dürfen Sie zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Doch von einem gemeinsamen Verständnis, wie die praktische Umsetzung des neuen Übertagungsanspruches aussehen kann, sind wir noch entfernt. 

Ein Bereich, in dem die Mitnahme und Übertragung von personenbezogenen Daten bereits seit Jahren umgesetzt wird, ist der Telekommunikationssektor. Was kann der Datenschutz aus den Erfahrungen der Branche für generelle Datenübertragbarkeitslösungen lernen? Was dürfen die Verbraucher von der neuen Rechtspraxis erwarten?

Darüber diskutierte Stiftungsvorstand Frederick Richter mit Dr. Carsten Hayungs aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Anja Hartmann von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und Dr. Claus-Dieter Ulmer, Konzerndatenschutzbeauftragter der Deutschen Telekom.