Der California Consumer Privacy Act – erster Exporterfolg des europäischen Datenschutzes?

28. November 2018, 14:46 Uhr

Einen Monat, nachdem die EU-Datenschutz-Grundverordnung verbindlich anzuwenden war, verabschiedete der Gesetzgeber in Kalifornien ein Gesetz, für das die DSGVO an vielen Stellen die Blaupause lieferte. Auch am Sitz der wichtigsten Digitalunternehmen der Welt sollen die Bürgerinnen und Bürger ab 2020 mit dem "California Consumer Privacy Act of 2018",( CCPA) ihre Betroffenenrechte auf Zugang, Löschung und Portierung wahrnehmen können. Ebenso wie in Europa werden Verstöße gegen diese Regeln mit Geldbußen sanktioniert.

Wir freuen uns, dass wir - diesmal in Kooperation mit HÄRTING Rechtsanwälte - für unser Datenfrühstück Prof. Dr. Lothar Determann als Experten gewinnen konnten. Er ist ein Kenner "in beiden Welten": Am Fachbereich Rechtswissenschaften der Freien Universität Berlin lehrt er im Öffentlichen Recht und zum E-Commerce: als Attorney at Law und Partner berät er bei Baker & McKenzie in San Francisco und Palo Alto in Sachen Privacy und an der University of California (Berkeley Law) hält er Lehrveranstaltungen zum Technologierecht.

Freitag, 30. November 2018, 8:30–10:30 Uhr in den Räumen von HÄRTING Rechtsanwälte, Chausseestraße 13, 10115 Berlin.