Die Gremien der Stiftung

Die Stiftung besteht aus drei Organen, dem Vorstand, dem Verwaltungsrat und dem Beirat. Sitz der rechtsfähigen Stiftung und ihrer Geschäftsstelle ist Leipzig.  

Der Vorstand besteht aus einer Person und führt die Geschäfte der Stiftung. Er wird unterstützt durch die organisatorischen und fachlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

Die Geschäftsführung des Vorstandes wird beaufsichtigt durch den ehrenamtlich tätigen Verwaltungsrat der Stiftung. Er besteht aus folgenden Personen:

  • Dr. Henning Plöger
  • Prof. Dr. Georg Borges
  • Prof. Dr. Peter Bräutigam
  • Dr. h.c. Marit Hansen
  • Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M.

Der ehrenamtliche Beirat berät den Vorstand zur Verwirklichung des Stiftungszwecks. Die Mitglieder des Beirats werden vom Verwaltungsrat für die Dauer von drei Jahren aus folgenden Bereichen bestellt:

  • bis zu neun Mitglieder auf Vorschlag des Deutschen Bundestages,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Innenministerkonferenz der Länder,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Kultusministerkonferenz der Länder,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Datenschutzbeauftragten der Länder,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder,
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag des bitkom e.V. und des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM),
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., des
    Bundesverbandes deutscher Banken e.V., des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V. und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV),
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) und des Handelsverbandes
    Deutschland (HDE),
  • ein Mitglied auf Vorschlag des bitkom e.V.
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag des Die Wirtschaftsauskunfteien e.V. und des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU),
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW)
    und des Deutschen Dialogmarketing Verbandes e.V. (DDV),
  • ein Mitglied auf Vorschlag
    des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI),
  • ein Mitglied Vorschlag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW),
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag des Verbandes der TÜV e.V. (VdTÜV) und des Verbandes akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ),
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Deutschen Spendenrates e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Deutschen Industrie und Handelskammertages
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins e.V. (DAV),
  • ein Mitglied, das vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik benannt wird,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV),
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag der öffentlich-rechtlich verfassten Kirchen und Religionsverbände mit bundesweiter Verwaltungsstruktur, die für ihre Mitglieder ein eigenes Datenschutzrecht besitzen.