NOYB obsiegt gegen den österreichischen „Standard“
21. August 2025Wie Netzpolitik.org berichtet, hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren zugunsten von NOYB entschieden und damit klargestellt, dass Nutzende die Möglichkeit haben müssen, ihre Einwilligung zu jedem einzelnen Verarbeitungszweck getrennt zu erteilen oder abzulehnen.
Damit bestätigte das Gericht die Auffassung, die auch in den Leitlinien des EDSA vertreten wird: Einwilligungen müssen spezifisch und freiwillig sein, sodass eine pauschale Zustimmung zu allen Verarbeitungszwecken nicht zulässig ist.
 
Kirsten Bock (Stiftung Datenschutz): „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte aber auch in höheren Instanzen Bestand haben und könnte in Deutschland bei einigen Verlagen für Unruhe sorgen, da der Verkauf von Leser*innendaten hierzulande weiterhin verbreitet und oft undurchsichtig ist.“