KI und Polizeiarbeit: Palantir-Einsatz wirft Fragen nach Souveränität und Kontrolle auf
14. Juli 2025In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Hessen) wird der Einsatz von Überwachungssoftware der Firma Palantir bei der Polizei erwogen oder sogar bereits beschafft, wie der SWR berichtet. Damit sollen Erkenntnisse aus verschiedenen Datenpools und dem Internet in Echtzeit zusammengeführt und ausgewertet werden können. Der Einsatz ist umstritten: Die Palantir-Analysesoftware Gotham scheiterte bereits mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht.
Kirsten Bock (Stiftung Datenschutz) ergänzt:
„Digitales Arbeiten muss auch bei der Polizei möglich sein. Gerade im Bereich der Sicherheit gilt jedoch umso mehr, dass Softwarelösungen die Souveränität des Staates nicht gefährden und verfassungskonform eingesetzt werden. Bei Lösungen von Unternehmen, deren Eigentümer Demokratie für überflüssig oder gar schädlich halten – wie Großaktionär Peter Thiel –, fehlt es an der notwendigen Kontrollierbarkeit und Unabhängigkeit der Systeme.
Sollen Softwarelösungen mit Künstlicher Intelligenz kontrolliert zum Einsatz kommen, sieht die KI-Verordnung der Europäischen Kommission sogenannte Reallabore zur Erprobung vor. Solche Sandbox-Lösungen würden dem Staat ermöglichen, Anwendungen kontrolliert zu testen und gleichzeitig europäischen Unternehmen die Chance geben, ihre Entwicklungen voranzutreiben.
Aufgabe der Koalition wäre es nun, Bund und Länder an einen Tisch zu bringen und ein gemeinsames Reallabor zu initiieren – damit insbesondere kleine und mittelständische europäische Unternehmen eine Chance erhalten und Polizei sowie Sicherheitsdienste modern und grundrechtskonform arbeiten können.“