Dänemark will Schutz vor Deepfakes verbessern

18. Juli 2025

In Dänemark ist ein Gesetz in Planung, das die informationelle Integrität von Menschen durch eine Art Urheberrecht vor Eingriffen durch sogenannte Deepfakes schützen soll. Ziel ist es, einen Rechtsanspruch auf äußeren Merkmalen der Person zu verankern, berichtet der Deutschlandfunk. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause vorgelegt und im Winter 2025/2026 verabschiedet werden.

Gleichzeitig hat sich auch die Mehrheit der dänischen Parlamentsparteien auf eine gemeinsame politische Linie für den Einsatz von Deepfakes in der politischen Kommunikation und im Wahlkampf geeinigt und will vollständig auf die Verwendung von Deepfakes von Politiker*innen oder politischen Kandidat*innen anderer Parteien ohne deren Zustimmung verzichten.

Begründet wird der Gesetzesvorschlag aus dem dänischen Kulturministerium mit der blitzschnellen Verankerung von Bildern und Videos im Unterbewusstsein der Menschen. Dadurch können digital manipulierte Versionen eines Bildes oder Videos grundlegende Zweifel an – und vielleicht sogar eine völlig falsche Wahrnehmung von – der Echtheit der Darstellung der Realität hervorrufen. Im schlimmsten Fall könnten laut Vereinbarung solche Bilder „zu einem echten demokratischen Problem werden – nicht zuletzt angesichts der Möglichkeiten zur raschen Verbreitung der Inhalte im Internet.“ Daneben werden in der Begründung der Regierungskoalition auch die finanziellen Einbußen für Kunstschaffende angeführt.

Zum Schutz vor Deepfakes soll daher, unterstützt von einer breiten Mehrheit im dänischen Parlament, das Urheberrechtsgesetz geändert und Rechtsgrundlagen geschaffen werden, die ein schnelles Entfernen der Inhalte aus sozialen Medien ermöglichen. Vorgesehen sind die folgenden Regelungen in Umsetzung der Digitale Dienste Verordnung (DSA):

1. Ein allgemeiner Schutz vor realitätsnahen, digital erzeugten Nachbildungen persönlicher Merkmale: Schützt die breite Bevölkerung vor der Weitergabe realitätsnaher, digital erzeugter Nachbildungen persönlicher Merkmale anderer Personen (wie Aussehen, Stimme usw.) ohne deren Einwilligung.

2. Ein Nachahmungsschutz für ausübende Künstler*innen: Schützt darstellende Künstler*innen vor der Weitergabe von realitätsnahen, digital erzeugten Nachbildungen ihrer künstlerischen Darbietungen oder Leistungen ohne deren Einwilligung.

Auch das digitale Abbild der Person unterfällt dem Datenschutzrecht. Werden Fotos im Internet geposted, sind diese Daten oftmals bereits öffentlich. Doch eine weitere Verwendung unterfällt dem datenschutzrechtlichen Zweckbindungsgrundsatz. Wer diese Daten verwenden will, um ein Deepfake zu generieren, muss dafür einen guten Grund, d. h. eine Rechtsgrundlage haben. Wird sich dabei auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO bezogen, dürfen die Belange der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Sollen Inhalte aus sozialen Medien oder von anderen Plattformen entfernt werden, kann dies zu langwierigen Verfahren führen. 

Die in Dänemark vorgeschlagene Lösung eines sogenannten „Copyrights“ auf das Abbild der eigenen Person soll insbesondere den Schutz vor KI-generierten Darstellungen, die zu Täuschungszwecken in Dänemark genutzt werden, verbessern. Das Verbreiten solcher Inhalte bleibe ausdrücklich ausgenommen, ebenso wie Kunst und satirische Darstellungen. Bei Verstößen oder nicht umgehender Entfernung der Inhalte durch die Betreiber der Dienste drohen Geldbußen. Die Vorschriften gelten nur in Dänemark, können aber als Vorbild für weitere Regelungen in den europäischen Mitgliedstaaten dienen. 

„Grundsätzlich ist es den Mitgliedstaaten erlaubt, das nationale Schutzniveau zu erhöhen. Eine solche Regelung darf lediglich den freien Verkehr von Daten innerhalb der EU nicht verhindern. Da es sich bei der Nutzung von Deepfakes fast ausnahmslos um nicht von der Rechtsordnung anerkannte Zwecke handelt, dürften – nach erster Einschätzung – datenschutzrechtliche EU-Regelungen dem dänischen Vorstoß nicht entgegenstehen.“, so Kirsten Bock (Stiftung Datenschutz). Zu den Meldewegen und einer Verpflichtung der Anbieter zur Schaffung von Kontaktstellen ist noch nichts bekannt.

Weitere Quellen:

https://kum.dk/aktuelt/nyheder/bred-aftale-om-deepfakes-giver-alle-ret-til-egen-krop-og-egen-stemme

https://www.ft.dk/aktuelt/nyheder/2024/06/enighed-om-brug-af-deepfake 

https://www.netzwelt.de/news/244052-gesetz-gegen-deepfakes-kommt-copyright-stimme-gesicht-deutschland.html