Automatisierte Entscheidungen im Online-Handel: OGH Österreich legt Profiling-Fragen dem EuGH vor

28. August 2025

Immer häufiger erleben Kund*innen im Online-Handel, dass sie beim Bezahlen eingeschränkt werden. Während einige problemlos „auf Rechnung“ einkaufen können, werden andere automatisch auf Zahlungsmethoden wie Kreditkarte oder PayPal verwiesen – ohne dass klar ist, warum.

Genau dieses Problem beschäftigt nun den Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich. Er hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob eine solche Vorgehensweise überhaupt zulässig ist. Konkret geht es um Art. 22 DSGVO, der automatisierte Entscheidungen im Einzelfall regelt.

Der OGH möchte wissen:

  • Darf ein Versandhändler den Kauf auf Rechnung allein aufgrund einer automatisierten Entscheidung verweigern?
  • Oder verstößt das gegen das Recht der Kund*innen, nicht ausschließlich automatisierten Prozessen unterworfen zu werden?

Das Ergebnis der EuGH-Entscheidung wird große Bedeutung für den Online-Handel haben – und für alle, die gerne flexibel und transparent bezahlen möchten.

Kirsten Bock, Wissenschaftliche Leiterin der Stiftung Datenschutz, betont:

„Viele Menschen bemerken kaum, welche Auswirkungen Profiling auf ihre Online-Aktivitäten hat. Oft wird still im Hintergrund entschieden – etwa, welche Angebote angezeigt werden oder welche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Grundlage dafür können das Surfverhalten, der Wohnort oder auch eine Bonitätsbewertung sein.

Zwar erlaubt Art. 22 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich keine Entscheidungen, die ausschließlich automatisiert getroffen werden und erhebliche Auswirkungen haben. Allerdings können nationale Regelungen – insbesondere zur Betrugsbekämpfung – Ausnahmen schaffen. Umso bedeutsamer sind die Fragen, die der österreichische Oberste Gerichtshof nun dem EuGH vorgelegt hat: Sie werden voraussichtlich klären, wie Erwägungsgrund 71 DSGVO konkret auszulegen ist.

Gerade bei Bonitätsbewertungen kommt es immer wieder zu datenschutzrechtlichen Beschwerden. Erst im Februar 2025 hat der EuGH hierzu ein wichtiges Urteil gefällt. Darin ging es um die Frage, welche Anforderungen eine Bonitätsauskunft im Rahmen eines Profilings erfüllen muss, um als ausreichend ‚aussagekräftig‘ im Sinne von Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO zu gelten. Der EuGH stellte klar: Auch Informationen, die Geschäftsgeheimnisse enthalten, müssen den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden. Diese entscheiden dann, welche wesentlichen Angaben gegenüber der betroffenen Person offengelegt werden müssen, damit das Auskunftsrecht effektiv gewährleistet bleibt.“