Standard-Datenschutzmodell (SDM)

Arbeitshilfe zum Standard-Datenschutzmodell 2.0

Als „Standard-Datenschutzmodell“ (SDM) bezeichnen die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine Methode, mit der für den Bereich des operativen Datenschutzes sichergestellt ist, dass eine einheitliche Datenschutz-Beratungs- und Prüfpraxis in Bezug insbesondere zur Bestimmung von technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) der DSGVO erreicht werden kann.

Im Auftrag der Stiftung Datenschutz hat die Organisation iRights.Lab eine Arbeitshilfe zur Operationalisierung des Standard-Datenschutzmodells (SDM) in der Version 2.0. entwickelt. Die Arbeitshilfe soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie gemeinnützigen Organisationen die Anwendung des DSM erleichtern. Ziel ist es, die oft angenommenen Hemmschwellen bei der Auseinandersetzung mit Datenschutzanforderungen anzugehen und eine breite Nutzung des SDM in der Praxis voranzutreiben.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben im Mai 2024 die Version 3.1 des SDM (pdf) beschlossen. Bitte beachten Sie, dass sich unsere Materialien auf die vorherige Version beziehen.

Materialien

Bitte beachten Sie, bei der Arbeitshilfe handelt es sich um eine um Makros erweiterte Tabelle. Beim öffnen der Tabelle werden Sie darauf hingewisen, dass die Datei Viren enthalten und Ihren Computer beschädigen können. Dieser Hinweis dient dem Schutz Ihres Computers. Jedoch kann die Arbeitshilfe nur mit aktivierten Makros korrekt arbeiten.

  • Arbeitshilfe zum Standard-Datenschutzmodell, Version 1.05, *.xlsm

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  • Anleitung zur Arbeitshilfe

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  • Prüfschema des Standard-Datenschutzmodells (PDF)

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Erklärfilm Arbeitshilfe SDM