Paris: Europaweiter Austausch zur Datenübertragbarkeit

10. April 2019, 16:22 Uhr

Seit Jahren beschäftigt sich die STIFTUNG DATENSCHUTZ intensiv mit dem Thema Datenportabilität: Im Herbst 2017 legte sie eine der ersten breitangelegten Studien zu diesem neuen, in der DSGVO verankerten Recht vor. In einem vielfach abgerufenen Erklärfilm und in Informationsbroschüren für Verbraucher und Unternehmen informiert die Stiftung seither über die Auswirkungen und Anforderungen von Artikel 20. Dieser kann es für Bürgerinnen und Bürger nämlich deutlich vereinfachen, ihre bei dem einen Anbieter gespeicherten Daten zu einem anderen Anbieter zu übertragen.

Außerhalb von Fachkreisen ist das Recht auf Datenportabilität bisher noch wenig bekannt. Das liegt auch daran, dass es noch keinen internationalen Standard für eine unkomplizierte Übertragung der Daten gibt. Im Rahmen eines transeuropäischen Austauschs auf Einladung der französischen Abgeordneten Paula Forteza legten Vorstand Frederick Richter und die Wissenschaftliche Leiterin Prof. Dr. Anne Riechert auf einem parlamentarischen Abend in der französischen Nationalversammlung die deutsche Sicht auf die Dinge dar. Demnach bietetdas Recht auf Datenportabilität den Nutzern grundsätzlich mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Es fehlt jedoch noch an Unterstützung für geeignete technische Ansätze.