IDACON 2017: Stiftungsvorstand spricht zu Zertifizierung
17. Oktober 2017, 13:34 UhrNur noch ein knappes Jahr, dann endet die Übergangsfrist der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Verordnung dann in der gesamten EU unmittelbar. Das erhöht den Druck auf Unternehmen aller Branchen und Größen, denn laufende Prozesse und Strukturen müssen hinsichtlich ihrer Rechtskonformität überprüft und angepasst werden. Die IDACON 2017 der WEKA Akademie bot Datenschützern eine wertvolle Plattform, um mit hochkarätigen Referenten aus der Praxis die gegenwärtigen Themen im Datenschutz und in der Datensicherheit zu diskutieren.
Auch dieses Jahr hatten Datenschutz- und Sicherheitsbeauftragte aus allen Branchen wieder die Gelegenheit, zukunftsweisendes Know-how und frischen Input für Ihr künftiges Datenschutzmanagement zu erfahren. Dabei waren die Teilnehmer flexibel und konnten sich Ihr Kongressprogramm individuell zusammenstellen. Stiftungsvorstand Frederick Richter sprach am Nachmittag des ersten Tages zum Thema Zertifizierung und Akkreditierung unter der Datenschutzgrundverordnung am Beispiel des TCDP (Trusted Cloud Datenschutz-Profil).
Die Kongressleiter Dr. Eugen Ehmann (Regierungsvizepräsident von Mittelfranken) und Daniela Duda (Geschäftsführerin Rehm Datenschutz GmbH) führte durch das Programm und moderierte auch die Abschlussdiskussion „Wo stehen wir als Datenschutzbeauftragte im Angesicht der Grundverordnung?“.
Der erste Tag begann mit einem Vortag von MinR Michael Will vom Bayerischen Staatsministerium des Innern. Er berichtete u.a. darüber, wie die Anpassung an die DSGVO vollzogen wird, welche Anpassungsgesetze es auf Bundes- und Landesebene gibt und welche Hilfestellung die Artikel-29-Datenschutzgruppe und die Aufsichtsbehörden leisten. Weiter ging es mit dem Thema „Der EU-U.S. Privacy Shield im Kontext der Entwicklungen in den USA“. Dr. Jörg Hladjk, LL.M., Rechtsanwalt und Of Counsel, Jones Day beleuchtet u.a. rechtliche Verbindlichkeiten sowie die Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden beim EU-U.S. Privacy Shield.
Im Anschluss besuchten die Veranstaltungsteilnehmer verschiedenste Foren, die technische und rechtliche Neuerungen im Datenschutz detailliert behandelten. Somit konnte jeder genau die Vorträge wählen, die für ihn relevant waren. Themen waren z.B. „Auswirkungen der neuen ePrivacy-Verordnung“, „Künstliche Intelligenz: Hilfe oder Gefahr für den Datenschutz?“ oder „Die kommende Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden unter der EU-DSGVO“.
Ein Highlight war die Abendveranstaltung mit Maximilian Schrems. Der österreichische Autor und Datenschutzaktivist sprach in entspannter Atmosphäre im Gasthof Obermaier über seine Motivation, Hindernisse und Ziele. Weiterhin konnten sich die Anwesenden mit anderen Teilnehmern, Referenten und Ausstellern austauschen und wertvolle Kontakte knüpfen.
Am zweiten Kongresstag warteten wiederum vier interessante und praxisnahe Foren auf die Besucher. Diese beschäftigen sich z.B. mit „Auskunftsrechten des Betroffenen nach der DSGVO“ oder mit dem Bereich „Datenschutz-Managementsystem und ISO-Normen“.
Am dritten Tag konnten Interessierte aus sieben Intensiv-Seminaren wählen und sich einen Tag lang detailliert und vertieft z.B. den Themen „Datenschutz managen auf Grundlage der ISO 27001:2013“ oder „Social-Media-, Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz“ widmen.
Das gesamte Programm des Kongress finden Sie hier.