DIHK – Die Auswirkungen der EU-Datenschutzreform auf Recht und Wirtschaft

06. September 2016, 12:00 Uhr

Film

Wo die besonderen Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Rechtsgrundlage liegen, machte Prof. Dr. Stephan Wernicke, Chefjurist bei der DIHK in seinem Eröffnungsstatement deutlich. Noch immer werde von fast 60 Prozent der Unternehmen Datenschutz als Hemmnis mit Blick auf die Benutzung von Big Data oder dem Internet der Dinge angesehen. Somit sei Aufklärung ein wichtiges Instrument, um die EU-DSGV mit Leben zu füllen. Frederick Richter, Vorstand der Stiftung Datenschutz, hielt dem entgegen, dass sich der Datenschutz als Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen entwickeln müsse. Die zentrale Frage war für beide Gastgeber, ob die vorliegende EU-Datenschutzgrundverordnung zukunftsfähig sei und was für Wirtschaft und Gesellschaft getan werden müsse, um die Akzeptanz von Datenschutz und Privatheit zu erhöhen.

Diese Frage beantwortete Hans-Heinrich von Knobloch aus dem Bundesinnenministerium insofern als dass er analysierte, dass man bei der Harmonisierung des Datenschutzrechts in Europa einen großen Schritt vorangekommen ist. Das gebe den Unternehmen in der Zukunft mehr Handlungsfähigkeit. Eine andere Wahrnehmung teilten die Wirtschaftsvertreter im Laufe der Tagung. Jan Wittrodt, Legal Counsel bei der Modeplattform Zalando, sah mit Blick auf die Umsetzung der EU-DSGV eine große black box. „Wir wissen noch nicht, was die speziellen Anforderungen sein werden.“ Da sei Rechtsunsicherheit programmiert. Hier müsse der Gesetzgeber und die nationalen Behörden noch gehörig Aufklärungsarbeit leisten und Klarheit schaffen, forderte er vor knapp 200 Zuhörern. Klemens Gutmann, Geschäftsführer der regiocom GmbH, pflichtete ihm bei. Seiner Meinung nach, müssen Datenschutzregelungen maßvoll ausgearbeitet werden, pragmatisch sein und der Entwicklung der Unternehmen dienen.

In der Diskussion der Tagung inwieweit Datenschutz ein Hemmnis für die Wirtschaft ist, antwortete Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, mit der Analyse nach der Bedeutung von persönlichen Daten: Sind sie allein das Öl, die Grundlage für den Unternehmensumsatz im 21. Jahrhundert oder sind persönliche Daten das Fundament eines informationellen Selbstbestimmungsrechts und somit Grundlage für die Wahrung der Bürgerrechte. Elisabeth Kotthaus von Europäischen Kommission sieht den Schutz der Bürger im Mittelpunkt. Mit Verweis auf die neuen Regeln durch das Privacy Shield zwischen EU und USA sieht die Möglichkeit auf einen verstärkten Schutz der Grundrechte der Bürger und eine erhöhte Rechtsklarheit der Bürger gleichermaßen gegeben.

Flyer DIHK-SDS-DSGVO-6-9-2016

Wann? Dienstag, 06. September 2016, 12.30-17 Uhr
Wo? Haus der Deutschen Wirtschaft, Breite Straße 29, 10178 Berlin

12.30: Einlass

13.00: Begrüßung (Prof. Dr. Stephan Wernicke, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.; Frederick Richter, Stiftung Datenschutz)

13.40: "Herausforderungen bei der nationalen Umsetzung der EU-DSGV" (Hans-Heinrich von Knobloch, Bundesministerium des Innern)

14.10: "Anforderungen an die nationale Aufsicht nach der EU-DSGV" (Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)

14.40: "Dateitransfer in Drittstaaten - Privacy Shield - Wie geht es weiter?" (Elisabeth Kotthaus, Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin)

15.00: Pause

15.15: Die Vorstellungen der Wirtschaft (Klemens Gutmann, regiocom GmbH)

15.45: Podiumsdiskussion der Referenten (Moderation: Frederick Richter, Stiftung Datenschutz)

16.45: Ausklang

 

Fotos: © DIHK e. V.

Veranstalter

Medienpartner

Nach oben