DatenAbend: EU-Datenschutz-Grundverordnung – Bleibt alles anders?
05. November 2015, 16:16 UhrIm Mittelpunkt der Diskussion standen die Möglichkeiten der Verbraucher, auf die wachsende Digitalisierung des täglichen Lebens einzugehen. Der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Ole Schröder, wies darauf hin, dass sich Nutzungsbedingungen von Internetanwendungen grundlegend gewandelt hätten: "Das Prinzip der Datensparsamkeit ist im Zeitalter von Big Data und allgegenwärtiger Vernetzung nicht mehr zeitgemäß", sagte Schröder. Aus seiner Sicht müssen auch in Europa innovative Anwendungen möglich sein. So seien beispielsweise Techniken der Pseudonymisierung ein probates Mittel, um Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen und zugleich einen angemessenen Schutz der Persönlichkeitsrechte zu gewährleisten. Bei dieser Technik wird der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal der betroffenen Person durch ein Pseudonym, etwa eine mehrstellige Buchstaben- oder Zahlenkombination, ersetzt, um die Identifizierung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.