Stiftung Datenschutz
Die Stiftung Datenschutz wurde 2013 von der Bundesregierung gegründet. Die Bundesrepublik Deutschland als Stifterin wird gegenüber der Stiftung durch das Bundesministerium der Justiz vertreten. Aufgabe der unabhängigen Einrichtung ist die Förderung des Datenschutzes an den Schnittstellen zwischen Politik, Aufsichtsbehörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.
Die Bundesstiftung bietet eine neutrale Diskussionsplattform zu Fragen der Datenpolitik und des Datenschutzrechts. Darüber hinaus stellt sie praktische Informationen zur Anwendung des Datenschutzrechts für bestimmte Zielgruppen bereit.
Die Stiftung Datenschutz ist gemeinnützig und neutral; sie agiert frei von gewerblichen oder aufsichtspolitischen Interessen.
Eine unabhängige Informations- und Diskussionsplattform
Als unabhängige Einrichtung erarbeiten wir Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, die wir in Projekten mit Expertinnen und Experten weiterentwickeln und öffentlich zur Diskussion stellen.
Schwerpunkt unserer Arbeit ist der nicht-öffentliche Bereich, also der Umgang mit personenbezogenen Daten im Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgen und Unternehmen. Diese Struktur und Schwerpunktsetzung ist zugleich Alleinstellungsmerkmal der Stiftung: Weder Datenschutzaufsichtsbehörden noch Wirtschaftsvereinigungen oder andere Organisationen bieten eine offene und neutrale Diskussionsplattform, die sich ausschließlich mit dem Datenschutz befasst.
Unser Ziel: Lösungen entwickeln
Die Bundesstiftung will Lösungen entwickeln, die bestenfalls einen wirksamen Grundrechtsschutz mit dem notwendigen Spielraum für technologischen Fortschritt und datenbasierte Geschäftsmodelle in Übereinstimmung bringen. Es darf aus unserer Sicht nicht heißen „Innovation oder Datenschutz“, sondern „Innovation und Datenschutz“. Wir wollen für den Datenschutz werben und gegen dessen oft negatives Image angehen. Kursierenden Datenschutzmythen treten wir mit faktischen Informationen entgegen und wollen klarstellen, was der Datenschutz – bei pragmatischer Auslegung und Anwendung – alles ermöglicht.
Stiftungsmodell sichert Unabhängigkeit
Die Rechtsform als Stiftung bürgerlichen Rechts ist auf Dauer angelegt und sichert die Unabhängigkeit von tagespolitischen Diskussionen. So kann der Stiftungszweck - die Förderung des Datenschutzes - langfristig verfolgt werden. Die Rechtsaufsicht liegt bei der Landesdirektion Sachsen.
Die Stiftung Datenschutz bietet keine gewerblichen Dienstleistungen an. Anders als eine Behörde hat sie auch keine hoheitlichen Befugnisse. Von dieser neutralen Position aus bietet unsere Einrichtung eine Plattform des Austauschs für alle Interessen. Hier werden die Diskussionsprozesse unterschiedlicher Anspruchsgruppen aus Gesellschaft, Staat und Wirtschaft über die Zukunft des Datenschutzes initiiert und gefördert.
Die Finanzierung
Die Stiftung Datenschutz ist mit einem Stiftungsvermögen von 10 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt ausgestattet. Es ist sicher anzulegen, um das Kapital vor Risiken zu schützen und möglichst dauerhaft im Bestand zu erhalten. Zinserträge können für die Stiftungsarbeit verwendet werden.
Die Stiftung darf nach der Satzung Zuwendungen, Zustiftungen und Spenden annehmen, sofern dadurch die Unabhängigkeit der Stiftung und die Neutralität ihrer Arbeit nicht gefährdet werden.
Der Bund fördert die Stiftung über Zuwendungen, aus denen die Stiftungsarbeit finanziert wird. Im Herbst 2020 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen, die Stiftung in die institutionelle Förderung des Bundes aufzunehmen. Sie erhielt im Jahr 2021 eine Zuwendung aus dem Etat des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in Höhe von 0,7 Mio. Euro. Ab dem Jahr 2022 erfolgt die institutionelle Förderung mit einer Höhe von 1 Mio. Euro aus dem Etat des Bundesministeriums der Justiz.