BROSCHÜRE: Datenportabilität im Unternehmen umsetzen

Mit dem neuen europäischen Recht auf Datenübertragbarkeithaben die Bürger ab Mai 2018 das Recht, ihre personenbezogenenDaten von einem Dienstanbieter direkt zuerhalten oder unmittelbar zu einem neuen Dienstleisterübertragen zu lassen. Alle Unternehmen sind demnachverpflichtet, auf Anfrage jeder natürlichen Person die siebetreffenden und von ihr bereitgestellten personenbezogenenDaten in einem strukturierten, maschinenlesbarenFormat zu übermitteln. Das schafft Chancen für neueGeschäftsmodelle und Dienstleistungen, bringt aber auchRisiken bei der Umsetzung mit sich.