Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte der Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten, sowie der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz.

Das ZAfTDa stellt die seit 1971 erschienenen Tätigkeitsberichte (TB) der Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten sowie der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zum Abruf zur Verfügung.

Neueste Tätigkeitsberichte

Hier finden Sie die Übersicht der Tätigkeitsberichte. 

Zu den Tätigkeitsberichten

„Bis zum 31. März jeden Jahres, erstmals zum 31. März 1972, hat der Datenschutzbeauftragte dem Landtag und dem Ministerpräsidenten einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen.“ 

Mit diesem Satz begründete das erste Datenschutzgesetz der Welt, das Hessische Datenschutzgesetz von 1970 (GVBl. Hessen Nr. 41/1970, Seite 625) die Tradition der Tätigkeitsberichte. Dem hessischen Vorbild folgen alle Landesdatenschutzgesetze; auch die Bundesdatenschutzbeauftragten sind nach dem BDSG verpflichtet, alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit zu berichten (vgl. § 26 Abs. 1 BDSG). Mit der Novellierung des BDSG 2001 wurde die Pflicht zur Erstellung eines Tätigkeitsberichts auch für die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich festgeschrieben (vgl. § 38 Abs. 1 Satz 7 BDSG).

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Art. 59 jährliche Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden vor. Diese Berichte können auch Informationen darüber enthalten, welcher Art die gemeldeten Verstöße waren, und welche Sanktionen die Behörde verhängt hat (Art. 58 Abs. 2). Die Tätigkeitsberichte müssen dem nationalen Parlament, der Regierung und anderen nach dem Recht der Mitgliedstaaten bestimmten Behörden übermittelt werden und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Seit 1972 sind daher Hunderte von Tätigkeitsberichten erschienen. Mit dem ZAfTDa bieten wir allen Interessierten die Möglichkeit, diese – und alle künftigen – Tätigkeitsberichte an einer zentralen Stelle abzurufen.