Datenportabilität – Recht auf Datenübertragbarkeit

Ihr einfacher Weg zur Datenübertragbarkeit

Kennen Sie das – Sie würden gerne Ihren Fitness-Tracker oder Ihren Stromversorger wechseln, doch der Aufwand, die einzelnen Daten vom alten Dienst abzufragen und beim neuen Anbieter wieder einzugeben, ist Ihnen zu hoch? 

Mit dem neuen europäischen Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 der EU-Datenschutz-Grundverordnung) haben Sie ab Mai 2018 das Recht, die von Ihnen bereitgestellten Daten von einem Anbieter direkt zu erhalten oder unmittelbar zu einem neuen Anbieter übertragen zu lassen. 

Bisher kannte man z.B. den Umzugsservice beim Wechsel eines Bankkontos - künftig können auch Ihre Daten ganz einfach umziehen.

Um Ihnen einen Eindruck zu geben, wie einfach man künftig seine Daten übertragen lassen kann, haben wir für Sie beispielhaft ein Musterschreiben erstellt. Für den ersten Schritt in Richtung Datenübertragbarkeit müssen Sie nur noch diese wenigen Zeile an Ihren Diensteanbieter schicken.

 

Musterbrief zur Datenportabilität 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie gemäß Art.20 Datenschutz-Grundverordnung um die Übertragung meiner personenbezogenen Daten bitten, die sie von mir auf der Grundlage der Erfüllung unseres Vertrags erhalten haben. 

Dazu gehören auch die Daten, die ich Ihnen durch die Nutzung Ihres Dienstes bereitstelle. Die Übertragung in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format soll erfolgen:

 

-     An mich ___________________

      Und/Oder  ___________________ 

-     Zwecks Wiederverwendung an den Dienstleister ______________

 

Ebenfalls bitte ich Sie, meine personenbezogenen Daten zu löschen.

 

Mit freundlichen Grüßen

___________________